Obschon bereits seit dem 14. Dezember 2001 gemäß Abfallentsorgungssatzung nicht mehr zulässig, war es gängige Praxis der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heinsberg, Grünabfälle in offenen Plastiksäcken zur Abholung durch die zuständigen Unternehmen bereitzustellen. Die in der o.g. Satzung vorgeschriebene Entsorgung in Papiersäcken hatte sich in der täglichen Nutzung, gerade für die Lagerung von nassem Laub oder Rasenabfälle, als nicht praktikabel erwiesen. In seiner Haushaltrede für das Jahr 2005 hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Herberg dieses Problem aufgegriffen und darum gebeten die alten Gepflogenheiten beizubehalten. Im Abfallkalender für das Jahr 2007 wurde diese Anregung von der Verwaltung aufgenommen und durch eine entsprechende Formulierung die Bereitstellung in Plastiksäcken ermöglicht. Offensichtlich dauerte diese Einsicht jedoch nicht sehr lange, denn in der neuen Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Heinsberg die ab Januar 2008 Gültigkeit erlangt, ist wiederum der Hinweis aufgenommen Grünschnitt nur in kompostierbaren Papiersäcken zu entsorgen. Die SPD-Fraktion weist darauf hin dass sie ihre Forderung für die Bereitstellung des Grünschnittes in Plastiksäcken weiterhin aufrecht erhält und bezeichnet die nun notwendige Beschaffung der Papiersäcke (Preis ca. 0,55 je Sack) als verdeckte Gebührenerhöhung die den Bewohnern der Stadt Heinsberg nicht zugemutet werden kann.