Wichtig!!
Anträge für Corona-Soforthilfe können nach Mitteilung des MWIDE ab 17. April 2020 wieder gestellt werden,
PM im Anhang.
Anzugeben ist ein Konto, das dem Finanzamt bekannt ist. Ein Abgleich findet statt.
Alle Antragsteller, deren angegebene Kontoverbindung nicht bekannt ist, werden in den nächsten Tagen kontaktiert.