Die Landesregierung muss die Bediensteten schützen

Richter|Innen und VollzugsbeamtInnen machen auch während Corona einen wichtigen Job.

Für einen geregelten Justizbetrieb benötigen die Bediensteten Schutzkleidung.

Die Landesregierung steht als Arbeitgeber hier in der Pflicht