THEMA BILDUNG UND SCHULE

Planst Du noch oder machst Du schon? Die NRW-Landesregierung macht beides nicht. Bis heute fehlt ein #Schulkonzept, um auch in der #Corona-Krise guten und dennoch sicheren Unterricht zu gewährleisten.

 

THEMA BILDUNG UND SCHULE

Starke Kinder, starke Zukunft

Wir wollen, dass Chancen von Anfang an gerecht verteilt sind – das gilt auch und in besonderem Maße für die Schule. Denn gute Bildung ist die Schubkraft für ein gelingendes Leben – und sie muss grundsätzlich und allen Kindern und Heranwachsenden in unserem Land offenstehen. Nicht die Herkunft oder das Einkommen der Eltern sollen über Bildungserfolge und Aufstiegschancen entscheiden, sondern die eigenen Fähigkeiten und das eigene Bemühen.

Unsere zentralen Forderungen im Überblick:

  • Jede Schule muss eine Talentschule sein. Deshalb fordern wir die Einführung eines schulscharfen Sozialindexes, nach dem die besten und viele Lehrkräfte dort eingesetzt werden, wo sin am dringendsten gebraucht werden.
  • Das längere gemeinsame Lernen muss wieder in den Mittelpunkt der Schul- und Bildungspolitik. Die Gesamt- und Sekundarschulen brauchen wir breitere politische Unterstützung. Auch die PRIMUS-Schulen sollten verstetigt werden.
  • Im Kampf gegen den Lehrermangel muss vor allem die Einstiegsbesoldung auf A13 für alle Lehrerinnen und Lehrer angehoben werden.
  • Inklusion ist ein Menschenrecht und keine Ideologie. Wir fordern mehr multiprofessionelle Teams, um individuelle Förderung zu ermöglichen.

Unser Leitziel ist und bleibt ein durchlässiges Bildungssystem, das Bildungswege möglichst lange offenhält, individuelle Förderung ermöglicht und Übergange und Berufseinstiege erleichtert.

 

Dass Bildung in unserem Land kostenlos und für alle zugänglich sein muss – und dass Schule in diesem Sinne in die Lage versetzt werden muss, gesellschaftliche wichtige Aufgaben der Integrations- und Inklusionsarbeit zu meistern, ist und bleibt unsere klare sozialdemokratische Grundüberzeugung.

Grundschule

Mit dem Ende der Kindergartenzeit stehen viele Eltern vor der Frage: Welche Grundschule ist die geeignete für mein Kind? Die nächstgelegene mit dem kurzen Schulweg oder eine Schule mit einem besonderen Profil, zum Beispiel mit jahrgangsübergreifendem Unterricht oder einem reformpädagogischen Ansatz, etwa nach Montessori oder Peter Petersen. Eltern haben in NRW Wahlfreiheit bei der Auswahl der Grundschule und entscheiden deshalb selbst, welche Schule den Bedürfnissen ihre Kindes vermutlich am besser gerecht wird.

Auch die Frage der Übermittagsbetreuung ist für viele Eltern ein wichtiger Entscheidungsgrund: Wo stehen die Chancen am besten, meinen Sohn oder meine Tochter auch über die Unterrichtszeit hinaus betreuen zu lassen, wenn ich noch arbeite? Für berufstätige Eltern ist es existenziell wichtig, dass ihre Kinder in der Schule zu Mittag essen können, dass sie bei den Hausaufgaben unterstützt werden und dass sie im Idealfall auch „informell“ gefördert werden, durch sportliche, musikalische oder andere kreative Freizeit-Angebote.

Doch egal, wie die Entscheidung ausfällt – alle öffentlich finanzierten Schulen stehen vor dem großen Problem des Lehrkräftemangels – und dem damit verbundenen Unterrichtsausfall. An den Grundschulen in NRW ist es besonders schlimm. In NRW fehlen rund 1.100 Grundschullehrerinnen und -lehrer. Jede 3. offene Stelle ist unbesetzt. Das ist dramatisch.

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Eine Ursache: Grundschullehrer verdienen weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen an den weiterführenden Schulen – und das, obwohl sie genauso lange studieren. Selbst Schulrektoren bzw. ihre Stellvertreter werden so schlecht bezahlt, dass diese wichtigen Schlüsselstellen viel zu oft nicht besetzt werden können. 2019 hatte jede neunte Schule in NRW keine Schulleitung.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Grundschullehrkräfte seit Jahren – immer größere Klassen, unterschiedlichste Voraussetzungen bei Wissen und Fähigkeiten der Kinder, steigende Diversität in Herkunft und Milieu. Die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Grundschulen müssen für ihre anspruchsvolle Arbeit gerecht bezahlt werden. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den derzeit tätigen Kollegen, sondern auch die einzig richtige Antwort auf den Lehrkräftemangel an unseren Grundschulen.

Eine gleichmäßige Versorgung von Lehrkräften über alle Schulformen hinweg wird nur über eine gleiche Besoldung gesteuert werden können. Deshalb fordern wir, die Besoldung der Grundschullehrerinnen und -lehrer endlich auf A13 anzuheben.

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Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion

Weiterführende Schulen

In NRW entscheiden die Eltern selbst über die Schulanmeldung an einer weiterführenden Schule. Die Grundschulen geben eine individuelle Empfehlung ab, die bei dieser Entscheidung helfen soll – zum Beispiel die Empfehlung, auf eine Realschule oder ein Gymnasium zu wechseln – doch letzten Endes entscheidet der Elternwille.

In NRW hat man die Wahl zwischen Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule oder Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es darüber hinaus die Förderschulen.

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Die Gesamtschule

Viele Eltern entscheiden sich beim Übergang ihres Kindes in die fünfte Klasse für eine Gesamtschule, um die schulische Karriere ihrer Kinder nicht vorschnell vorzuzeichnen. Und nicht selten kommen Kinder, die in der vierten Klasse noch ihre Schwierigkeiten hatten, später zu einem guten Abitur.

Das Prinzip der Gesamtschule beruht auf der Idee, dass jedes Kind nach seinen Talenten gefördert werden kann. Die Schullaufbahn bleibt länger offen als in den Schulen des sogenannten dreigliedrigen Schulsystems – erst zum Ende der Sekundarstufe eins entscheidet sich endgültig, auf welchen Schulabschluss es hinausläuft. Möglich ist diese Durchlässigkeit des Systems durch Differenzierungsmodelle und den Ganztag, der hier von Anfang an gebunden stattfindet. Dass Hausaufgaben grundsätzlich in der Schule erledigt werden bzw. durch den Ganztagsunterricht weitgehend entfallen können, ist für viele Eltern ein weiteres wichtiges Argument. Anders als die meisten Gymnasien in NRW hat die Gesamtschule auch nie den Weg des Abiturs nach neun Jahren (G9) verlassen. Zwar gibt es auch hier die Möglichkeit, dass überdurchschnittlich lernstarke Kinder ihr Abitur nach acht Jahren (G8) ablegen – es bildet aber eine Ausnahme im Rahmen der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Auch das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung – die Inklusion – läuft an Gesamtschulen schon seit vielen Jahren erfolgreich und reibungslos. Es entspricht dem Grundanspruch der Gesamtschule, jedes Kind nach seinen Fähigkeiten zu fördern, um sein individuelles Potenzial zu entfalten.

Dass Gesamtschulen in NRW im Schuljahr 2018/2019 wieder rund 8.000 Schülerinnen und Schüler ablehnen mussten, zeigt, wie groß der Bedarf ist und welch großer Beliebtheit sich die Gesamtschule erfreut. Sie ist und bleibt ein sozialdemokratisches Erfolgsmodell, das in NRW vor 50 Jahren auf den Weg gebracht wurde. Wir brauchen daher einen konsequenten Ausbau von Gesamtschulen und damit verbunden die Möglichkeit auf längeres gemeinsames und erfolgreiches Lernen für alle.

Wir sehen an den Gesamtschulen unseres Landes dringenden Handlungsbedarf. Angetreten ist die Gesamtschule mit dem nunmehr 50 Jahre alten Versprechen, eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, eine Schule der Vielfalt zu sein. Vor Ort lösen Lehrinnen und Lehrer Tag für Tag dieses Versprechen ein. Diesem Anspruch können sie im Alltag jedoch häufig nicht mehr gerecht werden. Deshalb wird es Zeit, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die Gesamtschulen verbessert. Dazu zählt u.a.:

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Schulscharfer Sozialindex und A13 für alle

  • Einführung eines schulscharfen Sozialindexes (s.u.), der die Ressourcen nach den Bedingungen vor Ort verteilt. Das heißt: die besten und viele Lehrkräfte dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

  • Alle Lehrkräfte an den Gesamtschulen müssen endlich mit A13z/EG 13 besoldet werden. Denn um die vorhandenen Stellen an Schulen mit herausfordernden Standortbedingungen zu besetzen, müssen strukturelle Defizite behoben

Das Gymnasium

Auch die Anmeldezahlen für bestimmte Gymnasien übersteigen seit Jahren die vorhandenen Kapazitäten. Gerade in Großstädten können Kinder oft nicht an der Schule ihrer Wahl angenommen werden. Grundsätzlich entscheidet ein Schlüssel aus verschiedenen Kriterien – Wohnortnähe, Geschwister an derselben Schule u.a. – über die Chancen, an einem Gymnasium aufgenommen zu werden. Der Notendurchschnitt des letzten Grundschulzeugnisses darf dabei keine Rolle spielen, weil in NRW Wahlfreiheit für die Eltern besteht. Viele Schulen sind dazu übergegangen, zwischen gleichberechtigten Bewerbern per Los zu entscheiden.

Fast alle Gymnasien in NRW haben zum Schuljahr 2019/2020 wieder auf das Abitur nach neun Jahren (G9) umgestellt. Aus der Inklusion haben sich in NRW inzwischen fast alle Gymnasien verabschiedet. Hier lernen diejenigen Schülerinnen und Schüler gemeinsam, die als Abschluss ihrer Schullaufbahn von Anfang an das Abitur anstreben. Da nur wenige Gymnasien echte Ganztagsschulen sind, findet hier Übermittags- bzw. Nachmittagsbetreuung in der Regel als freiwilliges Angebot statt, das entsprechend von den Eltern bezahlt werden muss. In der Konsequenz gibt es an Gymnasien auch die klassischen Hausaufgaben, die entweder in der Schule oder zuhause erledigt werden müssen. Die Menge und Häufigkeit der Hausaufgaben regelt der offizielle Hausaufgabenerlass der Schulministeriums NRW.

Die Haupt- und Realschulen

Immer weniger Kinder besuchen heute Hauptschulen, auch die Realschulen sind im Rückgang. Oft ist es für Eltern schwierig, diese Schulform in ihrer Nähe zu finden, zumal im ländlichen Bereich. Beide Schulformen umfassen die Klassen 5 bis 10. Während an der Hauptschule eine grundlegende allgemeine Bildung vermittelt wird, die auf eine Berufsorientierung vorbereiten soll, werden an der Realschule praktische Fähigkeiten genauso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Nach Abschluss der 10. Klasse können Schülerinnen und Schüler von der Realschule entweder in die Berufsausbildung oder in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II an Gesamtschulen und Gymnasien wechseln.

Die Sekundarschulen

Seit 2011 wird das Angebot der sogenannten Sekundarstufe I (Klasse 5-10) durch die integrierte Schulform der Sekundarschule ergänzt. Sie ist das Ergebnis des sogenannten Schulkonsenses zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und der CDU und ein weiterer Beitrag zum längeren gemeinsamen Lernen mit gebundenem Ganztag. Hier lernen die Kinder in den Klassen 5 und 6 noch zusammen, erst ab der 7. Klasse findet der Unterricht in verschiedenen differenzierten Formen statt. Die Sekundarschule hat keine eigene Oberstufe, bietet aber von Anfang an gymnasiale Standards und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine Schullaufbahn bis zum Abitur vor. Es gibt aktuell über 100 Sekundarschulen in NRW.

PRIMUS-Schulen

Die PRIMUS-Schulen sind ein sogenannter Schulversuch, der 2013/2014 an fünf Standorten in NRW für eine Laufzeit von 10 Jahren gestartet ist. Es geht darum zu erproben, wie sich das gemeinsame Lernen von der Klasse 1 bis 10 ohne einen Bruch nach der 4. Klasse auf die Entwicklung der Kinder auswirkt und ob damit der enge Zusammenhang von sozialer Herkunft und Schulerfolg verringert werden kann.

Die PRIMUS-Schule ist eine echte Weiterentwicklung für unser Schulsystem. Die Rückmeldungen aus den Schulen sind sehr positiv. Der Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung der Universitäten Bremen und Münster hat bereits im April 2018 ausdrücklich empfohlen, über eine Verstetigung der fünf PRIMUS-Schulen nachzudenken. Ein drohendes Auslaufen der Schulform wirke schon heute wie eine schwere Hypothek.

Leider fehlt bisher aber jedes Bekenntnis von CDU und FDP, welchen Stellenwert die PRIMUS-Schulen nach ihrem schulrechtlichen Auslaufen in 2023/2024 für die schwarz-gelbe Landesregierung haben werden.

Die fünf nordrhein-westfälischen PRIMUS-Schulen und die jeweiligen Kommunen verdienen aber eine klare Aussage darüber, wie es mit ihnen weitergehen soll. Wir als SPD-Fraktion sind von dem Schulversuch überzeugt und kämpfen daher für eine Verstetigung.

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„Unser Schulsystem muss kritisch beleuchtet werden. Es ist unübersichtlich und zerfasert. Für viele Kinder sind manche Schulen wohnortnah überhaupt nicht mehr erreichbar. Wir brauchen daher perspektivisch ein Schulsystem, das sich als eine Schule für alle versteht und in der jedes Kinder die Chance hat, die eigenen Talente unabhängig von der Herkunft zu entfalten.“

Eva-Maria Voigt-Küppers, stellv. Fraktionsvorsitzende.

Berufskollegs

Berufskollegs in NRW haben eine Schlüsselfunktion an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf. Als Fachschulen der Sekundarstufe II sind sie Säule der beruflichen Qualifizierung und dualen Ausbildung, bieten die Möglichkeit Schulabschlüsse nachzuholen, fördern die berufliche Orientierung und leisten darüber hinaus wertvolle Arbeit bei Integration und Inklusion.

Ausgerechnet an dieser wichtigen Stelle fehlen besonders viele Lehrkräfte, kommen überproportional viele Seiteneinsteiger zum Einsatz.

Die Berufsschulen brauchen bis zum Jahre 2030 circa 60.000 Lehrkräfte bundesweit.

Um die Qualität der beruflichen Bildung zu sichern, muss die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Berufsschullehrern besondere Priorität haben. Es muss gewährleistet werden, dass die Beschäftigten an den Berufskollegs ihre Arbeit mit beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und mit angemessener Bezahlung ausführen können – ob als Werkstattlehrer*in, Fachlehrer*in, Schulsozialarbeiter*in, Sonderpädagog*in, tarifbeschäftigt oder beamtet.

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Antrag der SPD-Fraktion

Ganztag

Auch nach dem Kindergarten müssen wir sicherstellen, dass Kinder über die Unterrichtszeit hinaus in ihren Schulen gut betreut werden können. Die Zeiten, in denen Kinder mittags nach Hause gehen, dort jemanden antreffen, essen und ihre Hausaufgaben machen, sind in fast allen Familien vorbei. Der Wunsch nach OGS-Plätzen vor allem an Grundschulen ist groß – eine Sicherheit, ihn zu bekommen, gibt es nicht. Trotz der großen Nachfrage befindet sich die der Ganztag nach wie vor im Status eines bildungspolitischen Provisoriums. Er ist weder konkret gesetzlich verankert noch ist die Zuständigkeit für seine Finanzierung abschließend geklärt. Gruppenstärke, Raumgrößen, Qualitätsstandards – dies alles gilt es endlich verbindlich und flächendeckend zu regeln.

Zwar wird der Bedarf bei der Schulanmeldung meist abgefragt, doch ob man einen OGS-Platz erhält oder nicht, hängt von der Nachfrage und Verfügbarkeit an der jeweiligen Schule ab. Die Kosten für die Betreuung sind in NRW nicht einheitlich geregelt. Eine Gebührenfreiheit in den Kernzeiten und ein Rechtsanspruch wären wichtige Schritte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Chancengleichheit zu erhöhen.

„Aus sozialdemokratischer Sicht ist flächendeckender guter Ganztag in doppelter Hinsicht von Bedeutung: Er stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbessert die Möglichkeiten von individueller Förderung und Bildungsqualität insgesamt. Bildungsvoraussetzungen werden vom Elternhaus entkoppelt und sorgen für mehr Chancengleichheit. Langfristig muss die Ganztagsschule ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot sein, das allen Kindern offensteht und das auch über die Grundschule hinaus den Bildungsweg von Kindern bestimmt.“

Jochen Ott, schulpolischer Sprecher und stellv. Vorsitzender.

Ob offener oder gebundener Ganztag – die Qualität der am Nachmittag in der Schule verbrachten Zeit muss stimmen. Neben der Betreuung der Hausaufgaben wünschen sich Eltern, dass ihre Kinder ein gesundes Mittagessen, qualitativ gute AG-Angebote und Zeit zur Erholung erhalten. Hierzu braucht es mehr gut ausgebildetes pädagogisches Personal, das angemessen bezahlt wird. Der Auftrag an die OGS muss ein klarer Bildungsauftrag sein – dafür müssen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Mit einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung, der stärkeren Einbindung von Trägern und der nachhaltigen Öffnung gegenüber außerschulischen Lebensbereichen besteht im OGS-Bereich noch sehr viel Luft nach oben, um die Kinder in unserem Land bestmöglich und gleichberechtigt zu fördern.

Laut Koalitionsvertrag sollen die Angebote von Bund und Land so ausgebaut werden, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter bis 2025 erfüllt werden kann. Die Landesregierung NRW ist bei Umsetzung dieser Zielvorgabe leider kein Vorreiter.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist Bildung ein Grundrecht und der Ganztag nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Daher müssen bei der Offenen Ganztagsschule endlich gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt und z.B. die Elternbeiträge abgeschafft werden.

Antrag und Kompaktinfo der SPD-Fraktion

Auch in der weiterführenden Schule setzen wir dafür ein, dass alle Familien in NRW von guten Ganztagsangeboten profitieren können. Es gibt bereits heute viele Plätze, doch es sind immer noch nicht genug. Einen gebundenen, rhythmisierten Ganztag bieten in erster Linie die Gesamtschulen an. Die vielen Anmeldungen an Gesamtschulen, auf die leider viele zu viele Absagen erfolgen müssen, zeigt die große Akzeptanz für ein Konzept von ganzheitlichem Schulalltag, das künftig allen, auch den Grundschülern, offenstehen sollte.

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Inklusion

Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und ohne Barrieren an allen Bereichen des täglichen Lebens teilhaben können. Das gilt insbesondere schon für die Schule.

Wir bekennen uns zum Recht auf inklusive Beschulung und halten fest an dem Ziel, Kindern mit und ohne geistige oder körperliche Einschränkungen das gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Eltern sollen entscheiden, ob sie ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule oder an einer Regelschule anmelden. Viele Grundschulen und Gesamtschulen in NRW zeigen schon seit Jahren, wie gut das gemeinsame Lernen funktionieren kann.

Wir wissen, dass die schulische Inklusion eine Herausforderung ist – für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Schulen. Um die schulische Inklusion zum Erfolg zu führen, brauchen wir mehr multiprofessionelle Teams, um den gezielten Einsatz von Doppelbesetzungen und Phasen der individuellen Förderung zu ermöglichen. Dazu gehören gleichermaßen Sonderpädagogen wie nichtlehrendes Personal aus der Schulsozialarbeit, der Schul­psychologie und der Integrationshilfe.

Wir sind überzeugt davon, dass Inklusion keine Ideologie, sondern ein Menschenrecht ist. Die Eckpunkte der Landesregierung von CDU und FDP konzentrieren sich aber nur auf die Förderung und Ausweitung der Rolle der Förderschulen, u.a. in der Bildung von ,Förderschulgruppen‘ an allgemeinen Schulen. Diese Gruppenbildung fördert nicht die Inklusion, sondern nur Exklusion.

Immer weniger weiterführende Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern an. Vor allem an Gymnasien geht der gemeinsame Unterricht stark zurück.

Die Herausnahme der Gymnasien aus der Verantwortung für gemeinsames Lernen im Regelsystem, gepaart mit der Ausweitung der Förderschulen in der Schullandschaft, führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen nach den Eckpunkten der Landesregierung noch weniger in die Schulen des gemeinsamen Lernens fließen als vorher. Gymnasien, die keinen inklusiven Unterricht anbieten, schränken das Recht der Eltern auf die freie Schulwahl extrem ein. Das ist keine gelungene Inklusion.

Deshalb setzen wir uns für multiprofessionelle Teams ein, um individuelle Förderung ermöglichen zu können. Hier muss man auch kreative Lösungen finden und zum Beispiel durch die Kapitalisierung von unbesetzten Stellen anderweitig pädagogisches Personal engagieren. 

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Schulsozialarbeit

Funktionierende Schulsozialarbeit ist wichtig, um die Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sind Ansprechpartner und Vertrauensperson, sie stehen in der Schule unabhängig vom Unterrichtsgeschehen sowohl Schülerinnen und Schülern als auch Eltern für Gespräche und Beratungen zur Verfügung. Für viele Familien ist dies eine vertrauenswürdige und leichter zugängliche Alternative zu einer anderen Beratungsstelle, wie etwa das Jugendamt.

Doch die meisten Schulsozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen an unseren Schulen haben recht unsichere Jobperspektiven: Ihre Verträge sind oft befristet, die Bezahlung müsste besser sein, Teilzeit ist verbreitet. Zudem herrscht ein buntes Potpourri an Zuständigkeiten: Bund, Länder und die kommunale Jugendhilfe sind beteiligt sowie viele Verbände und Organisationen als Arbeitgeber.

Um die wichtige Aufgabe von Sozialarbeit in unseren Schulen dauerhaft zu unterstützen, ist es überfällig, dass in diesem Bereich gut bezahlte und langfristig gültige Verträge die Regel werden. Das gleichberechtigte Zusammenarbeiten mit Lehrerinnen und Lehrern und anderen Akteuren innerhalb der Schule muss gefördert und die Finanzierung der Stellen in NRW langfristig solide geregelt werden.

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Antrag der SPD-Fraktion

Digitalisierung

Wir müssen den digitalen Wandel der Gesellschaft auch an und mit den Schulen gestalten. Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte müssen Zugang zu digitalen Lernmethoden erhalten, die digitale Infrastruktur in den Schulen muss verbessert, der verantwortungsvolle, zielgerichtete Umgang mit Medien gefördert werden.

Die Bundesregierung hat mit dem Digitalpakt eine große Chance für die Länder und Kommunen eröffnet, die Digitale Bildung an den Schulen endlich wirkungsvoll voranzubringen. NRW erhält aus diesem Topf bis 2021 eine Milliarde. Euro. Doch das kann nur der Auftakt sein: Wir brauchen eine Verstetigung der Investitionen und ihrer Finanzierbarkeit, und dabei ist weiterhin auch der Bund gefordert: Es reicht nicht, die Software und Hardware in einer einmaligen Aktion in die Schulen zu tragen. Der Digitalpakt 2.0 muss kommen. 

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Mittel gegen den Lehrermangel

Wer in NRW Lehrerin oder Lehrer werden möchte, studiert an der Universität auf Lehramt – wahlweise für die Grundschule, die Sekundarstufe I oder II oder für eine Schule mit Sonderpädagogischem Schwerpunkt. Hiernach richtet sich auch die Regelstudienzeit von sieben bzw. neun Semestern. Nach bestandenem Examen werden in einem regulär 24-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) die didaktischen und pädagogischen Fähigkeiten „on the job“ – also beim Unterrichten an der Schule – erworben.

In NRW gibt es derzeit an fast allen Schulformen und für viele Fächer zu wenige ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer: Nach Angaben des Schulministeriums fehlen in den kommenden zehn Jahren an Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, an Berufskollegs und Förderschulen rund 15.000 Lehrkräfte. Besonders dramatisch ist der Lehrermangel an den Grundschulen.

Die Folgen für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind verheerend: immer größere Klassen, immer mehr Unterrichtsauffall, immer mehr Aufgaben für immer weniger Lehrkräfte!

Die Öffnung des Lehrerberufs für qualifizierte Seiteneinsteiger ist eine wichtige Möglichkeit, dem massiven Lehrermangel konstruktiv zu begegnen. Kompetenzen und Fachwissen von Musikerinnen, Sporttrainern, Ingenieuren und anderen berufserfahrenen Menschen werden auf diese Weise in die Schulen hineingeholt.

Um als vollwertig ausgebildeter Lehrer eingesetzt und auch bezahlt zu werden, müssen alle Seiteneinsteiger ein 24-monatiges Referendariat erfolgreich durchlaufen und mit einer regulären Staatsprüfung abschließen. Für Grundschulen kann bei entsprechender fachlicher Qualifikation auch eine einjährige pädagogische Einführung durchlaufen werden.

Um künftig wieder mehr junge Menschen gezielt auf dem ersten Bildungsweg für den Lehrerberuf zu gewinnen, müssen grundsätzliche Rahmenbedingungen geändert werden. Es ist überfällig, endlich die Einstiegsbesoldung aller Lehrkräfte auf A13 anzuheben, um die Ungleichbehandlung an den unterschiedlichen Schulformen zu beenden.

Darüber hinaus brauchen wir an den Schulen mit ihren gestiegenen sozialen Herausforderungen mehr Arbeit in multiprofessionellen Teams und die Einführung eines schulscharfen Sozialindex, um die Schulgemeinde und damit auch die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

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