Gute Nachrichten für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die vom Corona-Teil-Lockdown gebeutelt sind. Der Bund hat weitere Coronahilfen vorgestellt: Die Dezemberhilfe kommt, die Überbrückungshilfe wird verlängert und ausgeweitet. „Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen“, sagt Vizekanzler Olaf Scholz. Das müssen Selbstständige und Unternehmen jetzt wissen.
Der Bund weitet seine Finanzhilfen für Firmen und Selbstständige aus, die von der Coronakrise betroffen sind. „Die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Die Einschränkungen belasten uns, es ist ein Kraftakt für alle. Es gilt daher weiterhin: Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, wir halten entschlossen gegen die Krise“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Freitag.
Der Finanzminister kündigte an, dass die Überbrückungshilfe nochmal deutlich verbessert wird, „außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe“. Das koste viel Geld, „aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen wäre noch viel teurer für uns alle“. Olaf Scholz weiter: „Gemeinsam meistern wird das, gemeinsam sind wir für alles gerüstet.“
Das müssen Selbstständige und Unternehmen jetzt wissen.
Die Novemberhilfe, die seit 25. November beantragt werden kann, wird bis zum 20. Dezember verlängert.
Die Dezemberhilfe
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Wie bei der Novemberhilfe sind Unternehmen, Betriebe, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen antragsberechtigt, die vom Teil-Lockdown direktbetroffen sind. Zum Beispiel Gaststätten, Bars, Kinos, Hotels.
Außerdem: Unternehmen, die indirekt betroffen sind – also etwa der Getränkelieferant für Restaurants, wenn mindestens 80 Prozent seines Umsatzes von diesen Kunden abhängt.
Überbrückungshilfe wird verlängert und erweitert
Außerdem wird die Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Das sind Zuschüsse für Firmen, die in der Coronakrise hohe Umsatzeinbußen haben.
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WAS?
Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Durch die Überbrückungshilfe wird ein Teil der Fixkosten von Selbstständigen und Unternehmen erstattet, damit diese – trotz geringem oder keinem Umsatz – zum Beispiel Lokalmiete etc. bezahlen können. Die bestehende Überbrückungshilfe wird bis Ende Juni 2021 verlängert und noch einmal deutlich ausgeweitet.
Neu: Es gibt mehr Geld. Statt bislang höchstens 50 000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der sogenannten „Überbrückungshilfe III“ nun bis zu 200 000 Euro pro Monat.
- Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.
- Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die Hälfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.
- Die branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
- Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne als auch externe Ausfallkosten förderfähig.
- Mit einem Sonderfonds für die Kulturbranche ermöglicht die Bundesregietung unter anderem Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen und federt das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie ab. Zu den Details laufen derzeit noch die Arbeiten.
„Neustarthilfe“ für Soloselbstständige
Außerdem wird es eine „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige geben.
Leichter Zugang zur Grundsicherung
Selbstständige können zudem leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden.
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Einfacher Zugang zur Grundsicherung mit hohem persönlichen Vermögensfreibetrag (60.000€ + jeweils 30.000€ für jedes weitere Familienmitglied), der nicht angetastet wird. Auch Betriebsvermögen und die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten der Wohnung oder des Eigenheims werden übernommen.