Kinderschutz darf nicht an Einstellungen scheitern

KINDERSCHUTZ DARF NICHT AN EINSTELLUNGEN SCHEITERN

In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kindesmissbrauch“ (PUA IV) wurde eine Zeugin vom Jobcenter Hameln vernommen. Sie hatte als eine der Ersten den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung deutlich geäußert, auf die Dringlichkeit hingewiesen und sogar zur Anzeige gebracht. Passiert ist daraufhin nichts.

Dazu erklären Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion, und Jürgen Berghahn, Sprecher der SPD-Fraktion im PUA IV:

Andreas Bialas:

„Die Vernehmung der Zeugin war sehr aufschlussreich – und das in mehrfacher Hinsicht. Zum einen wurde deutlich, dass es in den verschiedenen Behörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die weit über die Grenzen ihrer Zuständigkeit hinaus Einsatz zeigen und mit Herz und Leidenschaft bei der Sache sind. Zum anderen hat sich heute jedoch leider auch gezeigt, dass dieser Einsatz oftmals an den Einstellungen, Zuständigkeiten und Strukturen scheitert.

Die Zeugin hat gemahnt, gewarnt und gemacht – und dennoch kam es zu diesen schlimmen Taten. Ihr Handeln war vorbildlich und in der Dringlichkeit eindeutig. Wieso darauf niemand reagiert hat, bleibt bislang schleierhaft, ist jedoch vollkommen unverständlich.“

Jürgen Berghahn:

„Wir wissen immer noch nicht, wer wann was konkret versäumt hat – der Untersuchungsausschuss hat deshalb noch eine Menge Arbeit vor sich. Aber schon jetzt ist klar, dass die zentrale Frage lautet: Wer sieht sich eigentlich in seiner Funktion auch als Anwalt für unsere Kinder? Einmal mehr – aber selten so klar wie heute – hat sich gezeigt, dass das Thema Kinderschutz auf allen Ebenen staatlichen Handelns stärker ins Bewusstsein der handelnden Personen muss. Es kann nicht sein, dass bei derart deutlicher Warnung und Mahnung mit eindeutigen Hinweisen und einer entsprechenden Anzeige kein Eingreifen der Behörden folgt.“