Beteiligung über die Zukunft des Rheinischen Reviers?

Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zu den Beteiligungsprozessen rund um den Braunkohleausstieg, die Leitentscheidung der Landesregierung und den Strukturwandel.

Mit dem Kohleausstieg wird eine Anpassung der Braunkohlenpläne notwendig. Die Grundlage dafür soll eine neue Leitentscheidung zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers liefern.

In Leitentscheidungen werden die Erfordernisse der Raumordnung für eine langfristige Energieversorgung und die Erfordernisse der sozialen Belange der vom Braunkohlentagebau Betroffenen und des Umweltschutzes festgelegt. Gemäß § 29 Abs. 2 Landesplanungsgesetz sind Leitentscheidungen landesplanerische Vorgaben für die Braunkohlenplanung. Allerdings werden diese allein von der Landesregierung beschlossen, der Landtag wird lediglich unterrichtet. Bislang gab es drei Leitentscheidungen (1987, 1991, 2016).

Für die Zukunft unserer Region ist es entscheidend, dass alle Akteuerinnen mitgenommen werden und möglichst viele ihre Ideen einbringen können. Gerade die politischen Vertretungen unseres Kreises sollten dabei eine gewichtige Rolle spielen. Daher hat die Kreistagsfraktion einige Fragen an die Kreisverwaltung gestellt.

Die Anfrage im Detail zum Download:
  1. Warum wurden die politischen Gremien – anders als in der Stadt Erkelenz – nicht an der Erstellung der Stellungnahme beteiligt?
  2. Wurde die Stellungnahme mit der Stadt Erkelenz abgestimmt?
  3. Warum verzichtet der Kreis Heinsberg mit seiner Stellungnahme darauf, gerade für die Betroffenen vor Ort und anderen Teilen der Öffentlichkeit eine dauerhaft begleitende Beteiligung – etwa mit beratender Stimme im BKA Köln – an den kommenden Planungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau und  seiner Rekultivierung einzufordern?
  4. Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg akzeptiert uneingeschränkt den im Kohleausstiegsgesetz fixierten frühesten Kohleausstieg 2035 und die damit verbundenen Revisionszeitpunkte. Sieht der Kreis Heinsberg keine Notwendigkeit oder Veranlassung, die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II, die auf der Grundlage der Leitentscheidung 2016 beruht, zu überprüfen und damit auch eventuell einen früheren Ausstieg zu ermöglichen?
  5. Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz wird einen Abstand von 1500 Metern fordern. Warum bleibt der Kreis Heinsberg bei 500 m Abstand zum Tagebaurand?
  6. Die Zukunftsworkshops des Zweckverbandes LandFolge vom August 2020 in der Stadthalle Erkelenz haben gezeigt, was landschafts- und städteplanerisch zukunftsträchtig möglich ist, wenn die A 61 n aufgegeben wird. Die Zukunft der A 61n hat auch Auswirkungen auf die Linienführung des Tagebaus. Wird sie aufgegeben, könnte auch die L 19 erhalten bleiben, weil dann nicht mehr Abraum für die Stabilisierung der A 61 n benötigt würde. Nicht nur Tagebauanrainer von Kückhoven und Holzweiler  fordern den Erhalt der L 19, auch die Stadt Erkelenz. Warum verzichtet der Kreis in der Stellungnahme auf eine eindeutige Positionierung zur Frage des Erhalts oder Verzichts auf die A 61n, die von vielen Seiten mittlerweile auch als strategisches Entwicklungshindernis betrachtet wird?
  7. In dem Entwurf der Leitentscheidung heißt es in Entscheidungssatz 5 auf S. 16: „Dafür ist der weitere Kohlenabbau- und Verkippungsfortschritt von Garzweiler II so zu konzipieren, dass zunächst Flächen außerhalb noch bewohnter Ortschaften für den Gewinnungsbetrieb genutzt werden“. Der Entwurf der Leitentscheidung lässt hier viele Fragen offen, etwa wie die neue Linienführung aussehen könnte und was das dann für die Tagebauranddörfer und die Planung der Infrastrukturen bedeutet. Warum verzichtet der Kreis darauf, mehr Klarheit für die Tagebaukommunen, die  Tagebauanrainer und die noch umzusiedelnden Bürgerinnen und Bürger aus Erkelenz zu fordern?

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