Elterngeld noch flexibler

Elterngeld noch flexibler

Das Elterngeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Familienleistungen. Damit noch mehr Eltern davon profitieren, macht Familienministerin Franziska Giffey es jetzt „partnerschaftlicher, flexibler und unbürokratischer“.

Fast 2 Millionen Eltern haben das Elterngeld in 2019 bezogen. Es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Und ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familien-orientierten Unternehmen. Die meisten Eltern wünschen sich beides: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das.

„Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie“, sagte Familienministerin Franziska Giffey. Das mache es Eltern leichter, „sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.“

Das sind die Verbesserungen

  • Mütter und Väter von Frühchen bekommen künftig länger Elterngeld. Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, wird ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.
  • Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges erhöht sich von 30 auf 32 Stunden und die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in Teilzeit sind, werden gelockert.
  • Zur Finanzierung dieser Änderungen bekommen Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300 000 Euro Einkommen künftig kein Elterngeld mehr. Die Grenze lag bisher bei 500 000 Euro.

Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten im September dieses Jahres.