“Männer und Frauen sind gleichberechtigt”
Dieser Satz stünde heute nicht in unserer Verfassung, wenn nicht eine der vier Mütter des Grundgesetzes, die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, hart dafür gekämpft hätte. Fünf harmlos wirkende, aber revolutionäre Wörter. Sie setzte sich in zähen und langwierigen Verhandlungen und mit Unterstützung einer breiten öffentlichen Bewegung von überparteilichen Frauenverbänden, Kommunalpolitikerinnen und weiblichen Berufsverbänden für die Einfügung des sogenannten Gleichstellungsgrundsatzes als Artikel 3 Absatz 2 durch.
Die Juristin Selbert schreibt: “Ich wollte die Gleichstellung als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, verstanden wissen. Ich hatte nicht geglaubt, daß 1948/49 noch über die Gleichberechtigung überhaupt diskutiert werden müßte und ganz erheblicher Widerstand zu überwinden war! Aber ich habe es dann doch mit Hilfe der Proteste aller Frauenverbände geschafft. Es war ein harter Kampf, wie die Protokolle des Parlamentarischen Rats beweisen.”
Aus diesem Artikel 3 Absatz 2 ergab sich die Verpflichtung für den Gesetzgeber, alle übrigen Gesetzgebungen, die dem entgegenstanden, entsprechend anzugleichen – darauf hatte Selbert ihr Leben lang gedrängt. Es sollte noch bis 1957 dauern, bis endlich das „Letztentscheidungsrecht“ des Mannes in der Ehe gekippt wurde. Erst 1977 wurde schließlich das Ehe- und Familienrecht reformiert, die „Hausfrauen-Ehe“ abgeschafft.