Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann teilt mit, dass die Impfterminvergabe für die Jahrgänge 1942 und 1943 ab sofort möglich ist.
Über die bekannten Kontaktwege der Kassenärztlichen Vereinigung können die Termine vereinbart werden. In diesem Zusammenhang ist es für die Personen der genannten Jahrgänge möglich, auch für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner einen Impftermin zu vereinbaren, unabhängig vom Alter der Partnerin oder des Partners.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das entsprechende Ministerschreiben auf der Homepage des Kreises Heinsberg veröffentlicht wird, die Personengruppen allerdings nicht per Post angeschrieben werden. Ein Altersnachweis über den Personalausweis genügt zur Impfberechtigung.
Die Vergabe der Termine erfolgt ausschließlich in Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Vergabe. Ausschließlich die Impftermine für Personen mit Priorisierung aufgrund nachgewiesener Vorerkrankungen werden über den Kreis Heinsberg vergeben. Hier gibt es nicht die Möglichkeit, für die Partnerin oder den Partner einen Impftermin auszumachen.
https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/aktuelles/?pid=5149&fbclid=IwAR1fGdHl8lovHs-7rVfe6SXvVrE5HG43cAYDSPKBZgDSaVmkz9DQk05tscw