Corona – Reiserückkehrer / Grenzgänger Risikogebiete
Stand: 06.04.2021
Aktuelle Informationen zur Einreise aus den Niederlanden finden Sie im Download-Bereich unter „Folgen der Hochstufung der Niederlande zum Hochinzidenzgebiet“.
Kreis Heinsberg: Personen, die nach Deutschland bzw. NRW einreisen und sich in den letzten 10 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, ihre Einreise digital zu melden unter www.einreiseanmeldung.de oder eine ausgedruckte „Ersatzanmeldung“ mit sich zu führen und einen Corona-Test machen zu lassen. Dieser darf bei Einreise höchstens 48 Std. alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise erfolgen. Bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses sollen Kontakte vermieden werden.
Kinder unter 6 Jahren brauchen nicht getestet zu werden.
Ab 30.03.2021 müssen laut Bundesverordnung alle Personen, die aus dem Ausland per Flugzeug einreisen, vor Abreise einen Corona-Test machen lassen, der ebenfalls nicht älter als 48 Stunden (bei Virusvariantengebieten 12 Stunden) sein darf und negativ sein muss.
Zusätzliche Sonderregelungen für Einreisende aus „Virusvariantengebieten“ laut RKI (z.B. Brasilien, Südafrika u. a.): Auch hier ist eine Meldung, eine unverzügliche Quarantäne und „Einreisetestung“ erforderlich. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden. Treten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise typische Symptome auf, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Der 1. Test von Reisenden aus diesen Ländern ist dem Gesundheitsamt vorzulegen (bitte per Mail an reisen-corona@nullkreis-heinsberg.de). Ausnahmen betreffen hier nur Durchreisende und Personen bestimmter Berufsgruppen im Sinne einer Einzelfallentscheidung durch das Gesundheitsamt.
Hinweise und Besonderheiten
Es erfolgt keine routinemäßige Rückmeldung durch das Gesundheitsamt. Das Testergebnis muss allerdings mindestens 14 Tage aufgehoben werden.
Die Tests sind möglich in einer Reihe von Arztpraxen, bei Laboren (Adressen siehe bitte FAQs) oder auch in der Abstrichstelle des Kreises nur nach Anmeldung über Doctolib (siehe Onlinedienstleistung).
Alle Tests im Zusammenhang mit Reisen müssen privat bezahlt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen unter Onlinedienstleistung „Einreiseverordnung“
Bürgertelefon Mo. – Fr. 9-12:30 Uhr
Siehe auch
Quelle: https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/155741/show?fbclid=IwAR323JFkAabgm09eg3EkfobsvFWTMmRBnI77mEhlr-tvqTa9Ya7oVUjkSKc