
Mehr Sicherheit und Respekt für Lebensleistung: Vorhandenes Vermögen soll in den ersten beiden Jahren erst ab einer Grenze von 60 000 Euro angerechnet werden, bei jeder weiteren Person im Haushalt ab 30 000 Euro. „Es soll so sein, dass die Menschen, die in das neue Bürgergeld kommen, (…) sich nicht die Sorge machen müssen, dass ihr kleines Erspartes oder Vermögen weggesäbelt wird“, so Heil. In den ersten beiden Jahren sollen außerdem die tatsächlichen Kosten für die Wohnung anerkannt werden, auch wenn diese größer und teurer ist und über dem als „angemessen“ eingestuften Niveau liegt. Der Druck, sich schnell eine kleinere Wohnung zu suchen, wäre damit weg.