„Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben.“
Klara Geywitz, Bauministerin und stellvertretende Parteivorsitzende, hat heute im Bundeskabinett die historische Reform des Wohngeldes auf den Weg gebracht. Mit dem Wohngeld Plus werden wir rund 4,5 Millionen Bürger*innen in zwei Millionen Haushalte dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützen.
Wer profitiert vom Wohngeld Plus?
Wir lassen Mieter*innen in der aktuellen Krise nicht im Stich. Ziel der Wohngeldreform ist es, dass ab 1. Januar 2023 mehr Menschen als je zuvor Wohngeld erhalten können. Insbesondere Rentner*innen und Familien mit geringen Einkommen profitieren von dieser Reform. Der Empfängerkreis wird zukünftig von 600.000 auf 2 Millionen Haushalte ausgeweitet und verdreifacht sich dadurch.
Wir lassen Mieter*innen in der aktuellen Krise nicht im Stich. Ziel der Wohngeldreform ist es, dass ab 1. Januar 2023 mehr Menschen als je zuvor Wohngeld erhalten können. Insbesondere Rentner*innen und Familien mit geringen Einkommen profitieren von dieser Reform. Der Empfängerkreis wird zukünftig von 600.000 auf 2 Millionen Haushalte ausgeweitet und verdreifacht sich dadurch.
Was passiert mit den Heizkosten?
Kein Mensch soll auf Grund der steigenden Energiekosten sein Dach über dem Kopf verlieren. Die Wohngeldreform beinhaltet deshalb auch einen einmaligen Heizkostenzuschuss, sowie eine langfristige Heizkostenkomponente. Wohngeldempfänger*innen erhalten dann 2 Euro je Quadratmeter als Zuschlag auf die Miete, um die Heizkosten abzufedern.
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Bürger*innen die tagtäglich arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen zu bezahlen, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Jedoch darf keine andere Transferleistung (bspw. Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG) bezogen werden. Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt. Wie hoch dein Anspruch auf Wohngeld sein kann, kannst du mit Hilfe des Wohngeldrechners auf der Homepage des Bundesbauministeriums herausfinden.